Kind & Therapie

Mutter-Kind-Kur & Vater-Kind-Kur bedeutet: Sie als Mutter bzw. Vater stehen im Vordergrund. Die Kinder, ob behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig, sind auch Teil der Kurmaßnahme.
Kinder mit Indikation (behandlungsbedürftig) werden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen.

Grundsätzlich ist die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich.

Ab dem 16.10.2024 nehmen wir Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr in unserem Haus Sonnenblick auf. Voraussetzung hierfür ist: Die Kinder sind bereits Fremdbetreuung gewöhnt. Ohne Vorerfahrung in der Fremdbetreuung können keine Kinder aufgenommen werden.

Sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an - gern über unser Kontaktformular.

Die Kinder werden in unserer Kinderbetreuung in altersspezifischen Gruppen betreut und sind dort bestens aufgehoben.

Die behandlungsbedürftigen Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil und werden entsprechend ihrem Therapieplan von den Mitarbeiter*innen zu den Therapien begleitet. Die therapeutischen Maßnahmen der Kinder haben immer Vorrang vor sonstigen Angeboten der Kinderbetreuung.